Brennerbasistunnel


Wir fordern, dass der Beschluss des Gemeinderates Nr. 5 vom 6. März 2008 auch umgesetzt wird - nachfolgend können Sie die PDF-Datei herunterladen. 

Der Gemeinderat hat dieses Maßnahmenpaket -einstimmig- beschlossen.

Der abgewählte SVP-Bürgermeister hat dann aber, eigenmächtig und ohne den Gemeinderat zu befragen, andere Projekte wie das Nato-Areal in Natz, unterirdische Müllcontainer, usw. bei der Landesregierung vorgeschlagen, welche dann von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 2605 vom 26.10.2009 übernommen worden sind. Wenn jetzt die Finanzierbarkeit der Einhausung der Brennereisenbahn bezweifelt wird, dann werden wir im Sinne des Ratsbeschlusses die Geldmittel dieser Ausgleichsmaßnahmen gemäß Dringlichkeit und Effizienz für dieses Vorhaben zweckbestimmen.


Nachfolgend der Beschluss des Gemeinderates vom 6.3.2008

Auf der Internet-Seite der Gemeinde einsehbar - http://www.gemeinde.natz-schabs.bz.it/ unter Bürgerservice-Beschlüsse-2008

Beschluss des Gemeinderates Nr. 5 vom 06.03.2008

Ausführungsprojekt BBT: Einforderung von Kompensationsmassnahmen für die Gemeinde Natz-

Schabs im Rahmen der UVP

·     Nach Einsicht in den Beschluss der Landesregierung Nr. 3749 vom 20. Oktober 2003, in welchem das Vorprojekt der Brenner Basistunnel EWIV zum viergleisigen Ausbau der Brenner-Eisenbahn München-Verona auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen Südtirol Abschnitt: Basistunnel genehmigt worden ist, wobei die im Gutachten des UVP-Beirates Nr. 11/2003 enthaltenen Auflagen einzuhalten sind;

·          Festgestellt, dass laut Gutachten Nr. 11/2003 des UVP-Beirates das Einreichprojekt zum Ausgleich für die vorübergehenden und bleibenden Eingriffe beim Bau, angemessene landschaftsökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beinhalten muss

·         Festgestellt, dass im selben Gutachten bezüglich Lärm folgende Bedingung enthalten ist: „Da die zunehmende Zugfrequenz bereits jetzt zu großen Belastungen der anwohnenden Bevölkerung führt und auf Grund der steilwandigen Täler sich der Lärm auch weit in die Höhe fortpflanzt, muss die Lärmdämmung sofort begonnen werden.“;

·         Festgestellt, dass die von der Brenner Basistunnel BBT SE im Schreiben vom 27.11.2007 (ZI.12237AFa/Lo-BZ-RE.50.80.10) an die Gemeinde Natz-Schabs innerhalb von 90 Tagen zugesagte Ausarbeitung eines Einsatzplanes für die Minderung der Lärmemissionen der bestehenden Eisenbahnstrecke noch ausständig ist (Zitat aus dem Schreiben: „Nachdem festgestellt wurde, dass im betroffenen Wohngebiet der Großteil der Lärmemissionen auf bestehende Verkehrsanlagen zurückzuführen ist (Brennerbahn), verpflichtet sich die unterzeichnete Gesellschaft dazu, die Kosten für sämtliche Initiativen zu übernehmen, die erforderlich sind, um eine geeignete Lösung dieses Problems zu finden.“).

·         dass auf der Pustertaler Zuglinie die hohe Ladritschbrücke besonders für die angrenzende Wohnbauzone eine unverhältnismäßig große Lärmbelästigung darstellt.

·         Vorausgeschickt, dass dass Dorf Aicha besonders in den letzten Jahren durch den Zugverkehr auf der Brennerlinie stark vom entsprechenden Lärm geplagt ist. Diese Lärmquelle hat sich vor allem in den letzten Jahren verstärkt bemerkbar gemacht, anscheinend auch wegen der überalterten Zuggarnituren;

·         Vorausgeschickt, dass die Fraktion Aicha auch durch den Zugverkehr auf der Pustertaler Linie stark benachteiligt ist. In diesem Fall ist weniger der Lärm, da abends keine Züge verkehren, sondern durch die Schienenführung mit Teilung des Dorfes;

·         Vorausgeschickt, dass die Fraktion Aicha auch durch das unverhältnismäßig große Bahnhofsareal belastet ist, da diese Flächen weder gepflegt werden noch irgendwie genutzt werden können;

·         Vorausgeschickt, dass durch den Bau und den Betrieb des Pilotstollens im hinteren Riggertal vor allem die beiden landwirtschaftlichen Betriebe Vorder- und Hintersteurer als direkt angrenzende an die Baustelle überaus stark belastet sind;

·         Vorausgeschickt, dass durch den Bau des Pilotstollens und des Brennerbasistunnels Wassereinbrüche möglich sind.

·         Nach Einsichtnahme in das administrative und buchhalterische Gutachten im Sinne des Artikel 81, Absatz 1 des D.P. Reg. vom 01.02.2005, Nr. 3/L;

·         Nach Einsichtnahme in die Bestimmungen über die Gemeindeordnung, gemäß zitiertem D.P. Reg. Nr. 3/L/05, sowie in die Satzung der Gemeinde Natz-Schabs, genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 61 vom 29. November 2005 und nachfolgenden Änderungen, und

·         Dies vorausgesetzt, fasst der Gemeinderat – einstimmig - in gesetzmäßiger Form folgenden

B E S C H L U S S

1.    Im Sinne dieser unverhältnismäßig hohen Belastung fordert der Gemeinderat die Einhausung der Brennereisenbahnlinie von der Festung südwärts bis zum nördlichen Ende des Vahrner Sees;

2.    Weiters fordert der Gemeinderat, dass als Gegenleistung für die Trassenführung der Pustertaler Linie mitten durchs Dorf zumindest die Zughaltestelle wieder eingerichtet und der Bahnhof reaktiviert wird;

3.    Auf der Pustertaler Bahnlinie fordert der Gemeinderat eine Lärmreduzierung auf der hohen, eisernen „Ladritschbrücke“, welche derzeit eine unverhältnismäßig hohe Belastung vor allem für die angrenzende Wohnbauzone darstellt;

4.    Weiters fordert der Gemeinderat die unentgeltliche Überlassung und Übertragung des nicht mehr benötigten Bahnhofsareals an die Gemeindeverwaltung für gemeinnützige Zwecke;

5.    Der Gemeinderat spricht sich auch dafür aus, dass die Eigentümer der beiden Höfe Vorder- und Hintersteurer für die verlorene Lebensqualität während der Bauzeit entschädigt werden;

6.    Der Gemeinderat fordert weiters, dass die Wasserrechte in diesem Stollen bzw. Tunnel der Gemeinde Natz-Schabs abgetreten werden. Sollte Warmwasser vorkommen, ist auch diese Wärmequelle der Gemeindeverwaltung Natz-Schabs zu übertragen.

7.    Zu beurkunden, dass .. Beschluss .. zehn Tage nach dem Beginn seiner Veröffentlichung vollstreckbar wird.


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Ratsbeschluss zum Brennerbasistunnel
bbt - gr - 6-3-2008 - Kopie.pdf
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